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DRK Seniorenzentrum Bischofsheim

Heimkosten für Kurzzeitpflege

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist gesetzlich auf längstens 28 Tage begrenzt. Nach den gesetzlichen Vorschriften können die Kosten der Kurzzeitpflege nur bis maximal 1.774,00 Euro im Kalenderjahr von den Pflegekassen (nach Antragstellung) übernommen werden. Wurde eine Einstufung von mehr als 6 Monaten vorgenommen, so besteht außerdem der Anspruch auf "Verhinderungspflege" mit nochmals 1.612,00 Euro im Kalenderjahr bis maximal 28 Tage/56 Tage (insgesamt 3.386,00). 

Heimkosten pro Tag
Pflegegrad

 

0


1*


2


3


4


5

* = mit Verhinderungspflege

.............

...........

25/48 Tage*

19/38 Tage*

16/30 Tage*

14/28 Tage*

Pflegesatz

43,73 €

54,99 €

64,24 €

83,94 €

104,46 €

113,65 €

Unterkunft

19,76 €

19,76 €

19,76 €

19,76 €

19,76 €

19,76 €

Verpflegung

13,17 €

13,17 €

13,17 €

13,17 €

13,17 €

13,17 €

Investitionskosten

14,22 €

14,22 €

14,22 €

14,22 €

14,22 €

14,22 €

Ausbildungs- inkl. Ausbildungsumlage- u. Ehrenamtszuschlag

  4,68 €

 4,68 €

  4,68 €

 4,68 €

  4,68 €

  4,68 €

Gesamtkosten

95,56 €

106,82€

116,07 €

135,77 €

156,29 €

165,48 €

Die Pflegekasse erstattet nur den Pflegesatz, den Ausbildungszuschlag, den Ausbildungsumlage-Zuschlag und den Ehrenamtszuschlag, alle weiteren Kosten (Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten) sind privat zu zahlen.
Bei einer Kostenbeteiligung durch die Pflegekasse entsteht bei Pflegegrad 2 bis 5 ein Eigenanteil von 47,15 €/täglich, der privat in Rechnung gestellt wird. Sie haben jedoch ein Anspruch auf ein monatlichen „Entlastungsbeitrag“, so kann die Privatrechnung wiederum bei der Pflegekasse zur Erstattung eingereicht werden.
Ist kein Pflegegrad (Pflegegrad 0) oder nur der Pflegegrad 1 vorhanden, so erstattet   die Pflegekasse  keinen Kosten.