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DRK Seniorenzentrum Bischofsheim

Heimkosten für Kurzzeitpflege

Nach den gesetzlichen Vorschriften besteht im Kalenderjahr bei den Pflegekassen (nach Antragstellung) ein Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.539,00 Euro für Verhinderungs-pflege und Kurzzeitpflege.
Der Anspruchsberechtigte kann die beiden Leistungsarten nach Wahl flexibel einsetzen.

Heimkosten pro Tag
Pflegegrad

 

0


1*


2


3


4


5

 

.............

...........

53,6 Tage

41,7 Tage

33,9 Tage

31,2 Tage

Pflegesatz

43,73 €

52,55 €

61,39 €

80,22 €

99,83 €

108,62 €

Unterkunft

19,01 €

19,01 €

19,01 €

19,01 €

19,01 €

19,01 €

Verpflegung

12,68 €

12,68 €

12,68 €

12,68 €

12,68 €

12,68 €

Investitionskosten

14,22 €

14,22 €

14,22 €

14,22 €

14,22 €

14,22 €

Ausbildungs- inkl. Ausbildungsumlage- u. Ehrenamtszuschlag

  4,68 €

 4,68 €

  4,68 €

 4,68 €

  4,68 €

  4,68 €

Gesamtkosten

94,32 €

103,14€

111,98 €

130,81 €

150,42 €

159,21 €

Die Pflegekasse erstattet nur den Pflegesatz, den Ausbildungszuschlag, den Ausbildungsumlage-Zuschlag und den Ehrenamtszuschlag, alle weiteren Kosten (Unterkunft, Verpflegung und  Investitionskosten) sind privat zu zahlen.
Bei einer Kostenbeteiligung durch die Pflegekasse entsteht bei Pflegegrad 2 bis 5 ein Eigenanteil von 45,91 €/täglich, der privat in Rechnung gestellt wird. Sie haben jedoch  Anspruch auf einen monatlichen „Entlastungsbeitrag" der Pflegekasse. Die Privatrechnung kann bei der Pflegekasse zur Erstattung eingereicht werden.

Ist kein Pflegegrad (Pflegegrad 0) oder nur der Pflegegrad 1 vorhanden, so erstattet die Pflegekasse keine Kosten.